Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz

Regeln/Partizipation/ Kinderkonferenzen

Die Kinder sollen entwicklungsangemessen an Entscheidungen zum Einrichtungsalltag und zur Gestaltung der Einrichtung beteiligt werden und demokratische Werte erlernen

Bildungs- und Erziehungsarbeit

(gesetzlicher Auftrag §45 SGB VIII, Bildungs- und Erziehungsziele Art. 19 BayKiBiG, Art. 10 bis 15 und Art. 13 Basiskompetenzen BE)

Individuelle Förderung integrativer Bildungs- und Erziehungsarbeit

Jedem einzelnem Kind vielfältige und entwicklungsangemessene Bildung- und Erfahrungsmöglichkeiten bieten, Entwicklungsrisiken frühzeitig entgegenwirken sowie zur Integration zu befähigen, es soll, wenn möglich, eine gemeinsame Förderung und Betreuung für Kinder mit und ohne Behinderung stattfinden. Inklusion/ Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse und Aufgaben/ Eingliederunshilfen, teilstationäre Maßnahmen

Basiskompetenzen

Das pädagogische Personal hat die Kinder in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu unterstützen mit dem Ziel, zusammen mit den Eltern, den Kindern die hierzu notwendigen Basiskompetenzen zu vermitteln.
Dazu gehören: positives Selbswertgefühl, Problemlösefähigkeit, lernmethodische Kompetenz, Verantwortungsübernahme, operations- und Kommunikationsfähigkeiten, Resilienz
Ethische und religiöse Bildung und Erziehung

Migrationskinder mit einbeziehen, offen für andere Glaubensrichtungen, ethnische Herkunft berücksichtigen

Sprachliche Bildung und Förderung

Integrative Bildungs- und Erziehungsarbeit für Kinder mit Sprachförderbedarf, für Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund zur Integration befähigen, besondere Bedürfnisse von Kindern mit Sprachförderbedaf bei der pädagogischen Arbeit berücksichtigen, Einsatz von Beobachtungbögen Seldak, Sismik, Beller, Durchführung der Vorkurse

Bewegungserziehung und Bewegungsförderung

(Zielgruppe U3)

Gesundheiterziehung

(Sauberkeitsentwicklung bei Zielgruppe U3)

Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern

Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern- Zusammenarbeit stärken- Kontinuität des Erziehungsprozesses sichern Information der Eltern über Entwicklungsstand- Elternbefragung-Elternbeirat Elternrecht zur Grundbestimmung der Erziehung-Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst obliegende Pflicht – Elternverantwortung Recht des Kindes auf Erziehung-Elternmitarbeit – regelmäßige Elterngespräche (Krippe oft täglich) – Einbeziehung der Großeltern-Förderverein
Übergänge Eltern Krippe / Krippe Kindergarten / Kindergarten Schule

Kooperation und Vernetzung

Öffentlichkeitsarbeit: Internetauftritt, Presse, Elternbriefe, Plakate, Flyer, Infowände
Zusammenarbeit mit Grundschule bzw. Förderschule, Fachdienste, Arbeitsgemeinschaften, Gemeinde, Kirche, Frühförderzentrum, Ärzte, Therapeuten, Vereine, Landratsamt, Jugendamt, Ausbildungsstätten für pädagogisches Personal, Gesundheitsamt, Polizei/ Feuerwehr, Bücherei

Teamarbeit

geeignetes und ausreichendes Personal entsprechend der Öffnungszeiten der Einrichtung/ der Schutz der Kinder muss gewährleistet sein/ Sicherung im Hinblick auf Kindeswohl/ Vorbeugung bei besonderen personellen Belastungen/ können die Mitarbeiter ihre Aufgaben angemessen erfüllen? Ist angemessene Verfügungszeit für alle Kräfte vorhanden? Finden regelmäßige Dienstbesprechungen statt?

Zusammenarbeit mit dem Träger

Aufgaben des Trägers: Wir sind selbständig und somit auch Träger der Gruppe

Qualitätssichernde Maßnahmen

Jährliche Elternbefragung – regelmäßige Reflexion der pädagogischen Arbeit – Dienstbesprechungen – Besuch von Fortbildungen – Teilnahme an Konferenzen – Arbeitsgemeinschaften – Foren – Selbstverständnis als Dienstleistungsunternehmen für Träger und Leitung- Weiterntwicklung der Konzeption

Soviel in Dir die Liebe wächst, soviel wächst die Schönheit in Dir.
Denn die Liebe ist die Schönheit der Seele.

Augustinus Aureluis